Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB)
der TVsports für technische Dienstleistungen

Punkt 1: Anwendungsbereich

Nachfolgende Bedingungen sind bei allen Leistungen der TVsports, die an Unternehmen (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen –im Folgenden kurz Kunde genannt –erbrachte werden, gültig, soweit nicht in Einzelverträgen schriftlich etwas anderes vereinbart ist oder TVsports abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlichzugestimmt hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich von TVsports widersprochen wurde.



Punkt 2: Vertragsgegenstand

a) TVsports wird für den Kunden grundsätzlich als Dienstleister (§§ 611 ff. BGB) tätig. Soll zwischen den Parteien ein Kauf-oder Werkvertrag vereinbart werden, so steht dessen Wirksamkeit unter der Bedingung, dass der Vertrag vor Abschluss ausdrücklich als Kauf-oder Werkvertrag schriftlich gekennzeichnet wird. Die als Werk zu erbringenden Leistungen sind in letzterem Fall von dem Kunden in einem Pflichtenheft genau zu dokumentieren. TVsports entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter bzw. Subdienstleister eingesetzt werden. Wünsche des Kunden werden soweit als möglich berücksichtigt.

b) Wenn TVsports Aufgaben der Projektleitung übernimmt, ist damit keine Unterstellung von Mitarbeitern des Kunden im arbeits-und sozialrechtlichen Sinne verbunden.

c) Sofern die Lieferung von Software geschuldet ist, wird diese in ausführbarer Form geliefert; der Quellcode verbleibt bei TVsports. Der Kunde ist berechtigt, den Leistungsgegenstand für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen; alle anderen Rechte verbleiben bei TVsports.Dies gilt insbesondere auch dann, wenn TVsports redaktionelle und andere Inhalte liefert. Eigentum und Urheberrechte an Inhalten, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen liegen ausschließlich bei Tvsports.



Punkt 3: Vertragsschluss

Angebote von TVsports sind freibleibend. Angebots-Erstellungfür kurzfristige Produktionen (5 Tage vor Produktionsbeginn) sindje nach Aufwand mit 10% vom ermitteltem Auftragsvolumen kostenpflichtig. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von TVsports oder durch die Bestätigung des konkreten Angebots der TVsports durch den Kunden wirksam zustande. Dienstleistungen für serielle Events können jeweils für eine Saison oder Teile einer Saison gebucht werden. Der genaue Leistungsumfang wird von den Parteien schriftlich im Vertragsdokument fixiert. Zeitaufwandschätzungen von TVsports sind unverbindlich.



Punkt 4: Bestellungen, Lieferfristen, Abnahme

a) Liefertermineund Fristen gelten nur dann als rechtsverbindlich vereinbart, wenn sie von TVsports schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Bei nachträglichen Vertragsänderungen kann keine Gewähr für die Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Liefertermine und Fristen übernommenwerden. Diese müssen ggf. neu vereinbart werden.

b) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die betroffenen Fristen angemessen.

c) TVsports ist zurteilweisenLieferung und Leistung an den Kunden berechtigt. Letzterer ist zur Teilnahme verpflichtet, es sei denn, die Teilleistung / -lieferung ist für ihn nicht von Interesse.

d) Bei Werkverträgen kann die Abnahme nur förmlich erklärt werden. Die Abnahmeerklärung des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Kunde hat unverzüglich, jedoch längstens innerhalb einer Woche, das Werk zu prüfen. Das Werk gilt mit Ablauf der Prüffrist als abgenommen, es sei denn, es wurden vom Kunden während der Prüfzeit nicht unerheblicheMängel gemeldet.

e) Software darf der Kunde von Abnahme nicht in den Echteinsatz nehmen.



Punkt 5: Preise, Verzug

a) Die Preise werden, soweit sie nicht individuell gesondert vereinbart werden, nach der bei TVsports jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste, die wesentlicher Bestandteil des Vertrages wird, berechnet. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

b) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang einer Rechnung ohne Abzug (Skonto) zur Zahlung fällig. Eine Rechnung gilt ab dem dritten Werktag nach ihrer Aufgabe zur Post als zugegangen.

c) Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Im Falle des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 12 % Zinsen p.a. sowie Ersatz des Verzugsschadens. Ab weichend hiervon gerät der Kunde auch dann in Verzug, wenn vereinbartist, dass die Geldforderung zu einem nachdem Kalender bestimmten Zeitpunkt bezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden –unbeschadet des Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistungzu verweigern –nicht zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TVsports ausdrücklich anerkannt sind.



Punkt 6: Mitwirkungsleistungen des Kunden

a) Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen unentgeltlich erbringen, insbesondere alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen unaufgefordert und rechtzeitig mitteilen. Der Kunde wird TVsports die zur Durchführung der Arbeit erforderlichen Unterlagen, Materialien, Personal, etc. zur Verfügung stellen.

b) Der Kunde garantiert, dass er die notwendigen Rechte an sämtlichen vonihm beigebrachten oder zur Verfügung gestellten Materialien, Bildern, Programmen etc. innehat. Der Kunde stellt TVsports von allen Ansprüchen frei, die insoweit gegen TVSports wegen der Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter geltend gemachtwerden. Diese Freistellung umfasst auch den Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung von TVsports.

c) Der Kunde wird Tvsports einen sachkundigen und in der Sache verantwortlichen Ansprechpartner benennen, der zur Abgabe und Entgegennahem verbindlicher Erklärungen ermächtigt ist. Der Ansprechpartner wird erforderlichenfalls unverzüglich Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen bzw. Entscheidungen herbeiführen.



Punkt 7: Haftung

a) TVsports haftet außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrMitarbeiter und Erfüllungshilfen.

b) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitenderAngestellter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von TVsports besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter von TVsports oder sonstiger Erfüllungsgehilfe auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

c) Im Rahmen der Bereitstellung von Leitungen unterliegt TVsports den Bestimmungen der Leitungs-und Kommunikationsprovidern und ist von der Bereitstellung der Leitungen durch diese abhängig. TVsports bemüht sich nach Kräften, einen technisch einwandfreien Betrieb der Leitungen zu gewährleisten. TVsports übernimmt keine Haftung für die technische Funktionstüchtigkeit und Störungsfreiheit der bei Dienstleistern gebuchten Leitungen und Satellitenübertragungswege.

d) TVsports haftet nicht für die Nichterreichbarkeit von Websites im Internet, die fehlerhafte Übermittlung von Daten über das Internet odersonstige Datenverbreitungswege, insbesondre SMS, WAP etc.,sofern hierfür von TVsports nicht zu vertretende Fehler in von Dritten betriebenen Telekommunikationsnetzen, Datenleitungen und/oder von diesen vorgehaltener Hard-und/oder Software ursächlich sind.

e) Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.



Punkt 8: Gewährleistung

a) Wird ausdrücklichvereinbart, dass TVsports im Rahmen eines Werkvertrages für den Kunden tätig wird, richtet sich die Gewährleistung nach den folgenden Regelungen:
  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Werkleistung. Unerhebliche Mängel lösen keine Gewährleistungsrechte des Kunden aus, soweit eine nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der vertraglich vereinbarten oder andernfalls gewöhnlichen Verwendungsfähigkeit vorliegt. Sind Teilabnahmen / -lieferungen erfolgt, endet die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte einheitlich mit der Verjährungsfrist für die letzte Teilabnahme / -leistung.
  2. Liegt ein von TVsports zu vertretender Mangel vor, ist der Kunde berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. TVsportsist in keinem Fall zur Neuherstellung des Werkes verpflichtet. TVsports ist berechtigt, die Mangelbeseitigung zu verweigern, soweit diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Kommt TVsportsder Mangelbeseitigung nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nach, so kann der Kunde die Mangelbeseitigung selbst vornehmen und von TVsportsErsatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht TVsports die Mangelbeseitigung zu Recht verweigert.Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die Rückgängigmachung dieses Vertrages verlangen, divereinbare Vergütung mindern oder Schadensersatz im Rahmen desPunkt 7geltend machen. Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder die Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach deren erfolglosen zweiten Versuch gegeben.

b) Wird zwischen den Parteien ausdrücklich ein Kauf-oder Werklieferungsvertrag vereinbart, so richtet sich die Gewährleistung nachden folgenden Regelungen:
  1. TVsports übernimmt kein Beschaffungsrisiko und ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls der Kaufgegenstand unter Aufwendung der gebotenen und angemessenen Mühe nicht beschafft werden kann. TVsports haftet jedoch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. TVsports wird den Kunden unverzüglich von der erfolglosen Beschaffung des Kaufgegenstandes in Kenntnis setzen und eine schon erbrachte Gegenleistung des Kunden erstatten.
  2. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung von TVsports in Wallerfangen.
  3. TVsports hat Sachmängel des Kaufgegenstandes nicht zu vertreten, sofern TVsportsden Kaufgegenstand von Dritten bezogen hat und ihn unverändert an den Kunden weiter versendet hat. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
  4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit eine nur unerheblich Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der gewöhnlichen Brauchbarkeit vorliegt.
  5. Liegt ein von TVsportszu vertretender Mangel vor, ist TVsports nach ihrer Wahl berechtigt. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatzlieferung besteht nicht. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die Rückgängigmachung dieses Vertrages verlangen, die vereinbarte Vergütung mindern oder Schadensersatz im Rahmen desPunkt7geltend machen.
  6. Der Kunde kann Schadensersatz statt Leistung nur verlangen oder die Selbstvornahme nur dann durchführen, wenn die Nachbesserungnach dem zweiten Versuch fehlgeschlagen ist.
  7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der verkauften Sache.
c) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde es versäumt, aufgetretene Mängel binnen einer Frist von 7 Tagen anzuzeigen. Die Rügefrist beginnt bei offenkundigen Mängeln mit der Lieferung ab dem Zeitpunkt ihres Auftretens.



Punkt 9: Eigentumsvorbehalt

TVsports behält sich sämtliche Rechte an den Leistungenbzw. Lieferungen bis zum Eingang der vollständigen vereinbarten Zahlung vor. Sämtliche Rechte an Angeboten stehen TVsports zu. Inhalte von Angeboten dürfen ohne schriftlichesEinverständnis von TVsports weder ganz noch teilweise dupliziert, an Dritte weitergegeben oder anderweitig veröffentlicht werden. Dieses Verbot gilt nicht für Kopien, die für die interne Verwendung bestimmt sind. Im Falle eines Missbrauchs der Unterlagen, behält sich TVsports sämtliche Schadensersatzansprüche vor. Auf § 18 UWG wird hingewiesen.



Punkt 10: Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz

a) Die als vertraulich gekennzeichneten Informationen einschließlich aller darauf bezogener Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde wird seine Mitarbeiter schriftlich zur Wahrung der Geheimhaltungspflicht anhalten. Der Geheimhaltungspflicht unterliegen auch alle sonstigen Informationen über Betriebsinterna von TVsports,zu denen der Kunde im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages Zugang erhält.

b) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Laufzeit der Vertragsbeziehung hinaus.

c) TVsports ist berechtigt, die ihr im Rahmen des Auftrages und seines Zweckes anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.



Punkt 11: Sonstiges

a) Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unrechtmäßig, ungültig oder aus irgendeinem Grund undurchführbar sein, gilt diese Bestimmung als trennbarer Teil der Vereinbarung mit dem Kunden und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Forderungen gegen TVsports können ohne deren Zustimmung nicht abgetreten werden. Die Zustimmung zu einer beabsichtigtenAbtretung darf nur aus Gründen, die der Billigkeit entsprechen, verweigert werden.

c) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,ist ausschließlich zuständig zur Streitentscheidung das Landgericht Saarbrücken.

d) Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationale Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

e) TVsports ist berechtigt, den Vertragspartner als Referenz zu nennen und im Rahmen der Kommunikationsarbeit Geschäftsabschlüsse unter Wahrung der Interessen des Kunden und der in Punkt 10festgelegten Verschwiegenheitsverpflichtungen zu kommunizieren.

f) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Stand: Dezember 2010



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